Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sequence Holding ApS (B2B)

1 Anwendungsbereich, Vertragspartner

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Sequence Holding ApS (nachfolgend „Sequence“), die im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Herstellung von Schuheinlagen, die von Sequence auf der Webseite www.sequencesoles.com (nachfolgend „Webseite“) angeboten werden (nachfolgend „Waren“), stehen und im Rahmen derer ein Unternehmer als Vertragspartner auftritt.

1.2 Unternehmer (nachfolgend „Partner“) im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sequence und dem Partner, speziell die Rechte und Pflichten des Partners bei einem Kauf der Waren im Namen eines Verbrauchers, der Kunde des Partners ist (nachfolgend „Endkunden“).

1.4 Soweit sich Sequence und der Partner darüber einig sind, dass der Partner als solcher für Sequence tätig werden soll, schließen Sequence und der Partner einen Partnervertrag ab (nachfolgend „Partnervertrag“). Bei Zustandekommen eines Partnervertrags stimmt der Partner diesen AGB zu.

1.5 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Partner und Sequence gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partner werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Sequence und dem Partner, es sei denn Sequence stimmt diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zu.

1.6 Maßgebend ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Geschäftsbeziehung gültig ist.

1.7 Soweit diese AGB in mehrere Sprachen übersetzt wurden, ist die deutsche Fassung maßgebend.

2 Leistungen im Kontext des Partnervertrages

2.1 Die von Sequence über die Webseite angebotenen Waren haben vor allem die Herstellung und den Verkauf von Schuheinlagen für Endkunden zum Gegenstand. In diesem Zusammenhang bietet Sequence verschiedene Varianten von individualisierten Schuheinlagen, die individuell auf die Bedürfnisse des Endkunden angepasst werden (nachfolgend „individualisierte Schuheinlagen“), sowie generische Schuheinlagen, die nicht individuell für den Endkunden hergestellt werden (nachfolgend „generische Schuheinlagen“), an. Sequence bietet ihre Waren über die Webseite unverbindlich an.

2.2 Der Partner kann einzelne Waren der Sequence im Namen des Endkunden erwerben. Er erhält hierzu mit Abschluss des Partnervertrages Zugangsdaten zu einem Partnerportal, das unter www.sequencesoles.com abrufbar ist. Im Partnerportal hat der Partner die Daten des jeweiligen Endkunden einzugeben und an Sequence zu übermitteln. Mit der Übermittlung kommt, soweit Sequence dem Endkunden entsprechend der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sequence Holding ApS B2C“ eine Vertragsbestätigung zusendet, ein Kaufvertrag zwischen dem Endkunden und Sequence zustande. Der Partner tritt als Stellvertreter im Sinne der §§ 164 ff. BGB auf.

2.3 Die jeweiligen Leistungen werden durch Sequence direkt gegenüber dem Endkunden erbracht. Im Verhältnis zwischen dem Endkunden und Sequence gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sequence Holding ApS B2C.“

2.4 Sämtliche Leistungen, die Sequence im Kontext des Erwerbs von Waren erbringt, sind ausschließlich für den Endkunden und zu dessen private Nutzung bestimmt. Eine Nutzung zu unternehmerischen oder kommerziellen Zwecken des Partner wird ausdrücklich untersagt.

2.5 Ein Rechtsanspruch des Partner gegenüber Sequence auf das Erzielen eines bestimmten Ergebnisses (z.B. eines bestimmten “Comfort-Levels“ des Endkunden) aufgrund der Waren von Sequence, besteht nicht. Die Waren haben keine spezifische medizinische Zweckbestimmung und sind keine Medizinprodukte. Sie werden von Sequence daher auch nicht als Hilfsmittel, sondern ausschließlich als Selbstzahlerleistung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Zusatzinformationen, die im Zusammenhang mit den Schuheinlagen gegeben werden, wie z.B. „Aktiv“, sind insbesondere nicht als Garantien zu verstehen. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist. Dem Partner ist es untersagt, den Waren – gleich in welcher Form – eigenständig zusätzliche Zweckbestimmungen beizumessen, bspw. ggü. Endkunden.

3 Pflichten des Partners

Vor einem Vertragsschluss im Namen des Endkunden hat der Partner sicherzustellen, dass

(i) der Endkunde ihm eine wirksame Vollmacht im Sinne der §§ 164 ff. BGB zum Abschluss eines Vertrages über die Waren erteilt hat;

(ii) der Endkunde ihm, soweit nötig, erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen zur Weitergabe und zum Empfang personenbezogener Daten (hierzu gehören insbesondere auch Gesundheitsdaten) erteilt hat;

(iii) der Endkunde den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sequence Holding ApS B2C“ zustimmt hat;

(iv) er alle Daten des Endkunden, dies umfasst auch personenbezogene Daten, die z.B. im Rahmen einer Messung (hierzu gehört insbesondere eine Analyse des Ganges des Endkunden mit Hilfe einer sogenannten Gait-Messplatte) generiert werden, korrekt im Partnerportal eingegeben und erfolgreich an Sequence übermittelt hat;

(v) er den Endkunden auf die Datenschutzerklärung von Sequence abrufbar unter https://sequencesoles.com/policies/privacy-policy hingewiesen hat und

(vi) der Endkunde den Partner, soweit erforderlich, von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

4 Marketing und Werbung

4.1 Sequence ist dazu berechtigt, in Marketing- und Werbekampagnen auf den Partner zu verweisen.

4.2 Bei einem Verweis auf den Partner innerhalb von Marketing- und Werbekampagnen wird unter anderem auch das Firmenlogo des Partner dargestellt. Der Partner räumt Sequence zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

5 Vertragssprache, Vertragstext

In Bezug auf die Vertragssprache und die Speicherung des Vertragstextes gelten die Vorgaben der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sequence Holding ApS B2C“ entsprechend.

6 Vergütung

Eine Vergütung des Partner wird zwischen ihm und Sequence individuell vereinbart und ist dem Partnervertrag zu entnehmen.

7 Haftung

7.1 Sequence haftet stets unbeschränkt

(i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

(ii) für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit,

(iii) im Umfang einer von Sequence gegebenenfalls übernommenen Garantie.

7.2 Sequence haftet bei einfacher Fahrlässigkeit für solche Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren, und zwar beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

7.3 Sequence haftet nicht für Schäden aus:

(i) ungeeigneter, unsachgemäßer oder fehlerhafter Verwendung der Waren,

(ii) natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind,

(iii) unsachgemäß oder entgegen den Angaben in den Gebrauchshinweisen vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten,

(iv) unsachgemäßer oder ungeeigneter Lagerung der Waren,

(v) Überbeanspruchung der Waren,

(vi) Einsatz der Waren unter Nichtbeachtung der Anweisungen in der Betriebsanleitung, oder

(vii) unsachgemäßer oder vorgenommener Veränderung oder Instandsetzung der Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Sequence, es sei denn, Sequence hat diese Schäden zu vertreten.

7.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

7.5 Für den Fall, dass Dritte Sequence aufgrund von Schäden durch einen in Ziffer 7.3 aufgeführten Fall in Anspruch nehmen, ist der Partner verpflichtet, Sequence von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit er den Schaden zu vertreten hat. Überdies hat der Partner an Sequence jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen und Sequence sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten, es sei denn, die Kosten sind insgesamt nicht notwendig und angemessen. Sofern die Schadensursache in der Sphäre des Partner liegt, muss er nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

7.6 Der Partner wird Sequence

(i) unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen Dritter unterrichten;

(ii) die Entscheidung über die Abwehr der Ansprüche Dritter überlassen; und

(iii) alle zur Verteidigung gegen einen solchen Anspruch Dritter vorhandenen und vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen zur Verfügung stellen.

7.7 Eine weitergehende Haftung von Sequence für Schäden besteht nicht.

7.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Sequence nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

8 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchsetzbaren wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.

8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des U.N.-Kaufrechts.

8.3 Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehenden Rechtsstreitigkeiten Kopenhagen, Dänemark.

Stand: Dezember 2024